Läuft

Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Hilfsmitteln der Kriminaltechnik für die Polizei Sachsen

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-10T12:00:00+02:00

Auftraggeber

Polizeipräsidium für Service und IT

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Hilfsmitteln der Kriminaltechnik für die Polizei Sachsen Hilfsmittel Kriminaltechnik

Einordnung

CPV-Codes
  • 35200000
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
  • Polizeipräsidium für Service und IT Nordstraße 3-5, 04416, Markkleeberg · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Hilfsmitteln der Kriminaltechnik für die Polizei Sachsen

    Beschreibung

    Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Hilfsmitteln der Kriminaltechnik für die Polizei Sachsen Hilfsmittel Kriminaltechnik

    CPV-Codes
    • 35200000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25728980.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.