HVO Tankstelle - Erdung und Blitzschutz
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-08T12:00:00+02:00
- Auftraggeber
Zweckverband Ostholstein
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Projekt : Planung und Errichtung eines integralen äußeren Blitzschutz- und Erdungssystems Bauvorhaben: ? Tankstelle und Mitarbeiter Parkplatz? HVO Tankstelle - Erdung und Blitzschutz
Einordnung
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DEF
- Erfüllungsort
- 23730 Sierksdorf · DEF · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
HVO Tankstelle - Erdung und Blitzschutz
- Beschreibung
Projekt : Planung und Errichtung eines integralen äußeren Blitzschutz- und Erdungssystems Bauvorhaben: ? Tankstelle und Mitarbeiter Parkplatz? HVO Tankstelle - Erdung und Blitzschutz
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DEF
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/25728064Bekanntmachung · application/xml
- https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d9723e8e-9ec2-4cc8-a306-4db8814a48f7Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25728064.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.