Mitarbeiterparkplatz - PV- Dach
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-08T11:00:00+02:00
- Auftraggeber
Zweckverband Ostholstein
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die ZVO Energie GmbH errichtet eine Solar - Carportanlage auf einem werkseigenen Privatparkplatz ab Oberkante Fundament ( bauseits ) Mitarbeiterparkplatz - PV- Dach
Einordnung
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DEF
- Erfüllungsort
- 23730 Sierksdorf · DEF · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Mitarbeiterparkplatz - PV- Dach
- Beschreibung
Die ZVO Energie GmbH errichtet eine Solar - Carportanlage auf einem werkseigenen Privatparkplatz ab Oberkante Fundament ( bauseits ) Mitarbeiterparkplatz - PV- Dach
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DEF
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/25728060Bekanntmachung · application/xml
- https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ec633696-bbe9-473e-9ff9-c57ee730f78cVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25728060.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.