Grundschule Dungelbeck (Stadt Peine), Festanger 44 in 31226 Peine
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-10T11:15:00+02:00
- Auftraggeber
Stadt Peine
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Erdarbeiten, Lieferung und Aufstellung von zwei Spielgeräten, Rasenansaat Grundschule Dungelbeck (Stadt Peine), Festanger 44 in 31226 Peine
Einordnung
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DE9
- Erfüllungsort
- 31226 Peine · DE9 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Grundschule Dungelbeck (Stadt Peine), Festanger 44 in 31226 Peine
- Beschreibung
Erdarbeiten, Lieferung und Aufstellung von zwei Spielgeräten, Rasenansaat Grundschule Dungelbeck (Stadt Peine), Festanger 44 in 31226 Peine
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DE9
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/25723110Bekanntmachung · application/xml
- https://www.subreport-elvis.de/download/bund/E78518574/1786969964927/bekanntmachung.pdfVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25723110.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.