Läuft

Monitoringprogramm für Oberflächenwässer im Einzugsgebiet des Hegebachs im ehemaligen Steinkohlerevier Lugau - Oelsnitz 2026-2027

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-24T23:59:00+02:00

Auftraggeber

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Monitoringprogramm für Oberflächenwässer im Einzugsgebiet des Hegebachs im ehemaligen Steinkohlerevier Lugau - Oelsnitz 2026-2027 Monitoringprogramm, Steinkohlerevier, Oberflächenwässer

Einordnung

CPV-Codes
  • 71000000
NUTS-Codes
  • DED
Erfüllungsort
  • Pillnitzer Platz 3, 01326, Dresden · DED · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Monitoringprogramm für Oberflächenwässer im Einzugsgebiet des Hegebachs im ehemaligen Steinkohlerevier Lugau - Oelsnitz 2026-2027

    Beschreibung

    Monitoringprogramm für Oberflächenwässer im Einzugsgebiet des Hegebachs im ehemaligen Steinkohlerevier Lugau - Oelsnitz 2026-2027 Monitoringprogramm, Steinkohlerevier, Oberflächenwässer

    CPV-Codes
    • 71000000
    NUTS-Codes
    • DED
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25720388.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.