OV PDI Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-08-24T13:00:00+02:00
- Auftraggeber
Forschungsverbund Berlin e.V.
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Wiederkehrende Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Anlagen im PDI. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Einordnung
- CPV-Codes
- 71630000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- Paul- Drude- Institut für Festkörperelektronik, Leibniz-Institut im Forschungsverbund Berlin e.V Hausvogteiplatz 5-7 10117 Berlin · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
OV PDI Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Beschreibung
Wiederkehrende Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Anlagen im PDI. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- CPV-Codes
- 71630000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25611772.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.