Öffentliche Ausschreibung (national) Grünpflege für 4 Bundesliegenschaften in Bayreuth und 1 in Aschaffenburg, VOEK 101-26
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-10-07T09:00:00+02:00
- Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobillienaufgaben
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Öffentliche Ausschreibung (national) Grünpflege für 4 Bundesliegenschaften in Bayreuth und 1 in Aschaffenburg
Einordnung
- CPV-Codes
- 77314000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Öffentliche Ausschreibung (national) Grünpflege für 4 Bundesliegenschaften in Bayreuth und 1 in Aschaffenburg, VOEK 101-26
- Beschreibung
Öffentliche Ausschreibung (national) Grünpflege für 4 Bundesliegenschaften in Bayreuth und 1 in Aschaffenburg
- CPV-Codes
- 77314000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/1e999010-4d07-4091-81b7-15edea8cd54cBekanntmachung · application/xml · de
- https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=883506Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 1e999010-4d07-4091-81b7-15edea8cd54c.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.