A-NBS F-MA PFA 3.2+4 und Ausbau BAB 67 PFA 2-4 Baugrundgutachter
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
DB Netz AG (Bukr 16)
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die DB Netz AG plant die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim (NBS F-MA) im Abschnitt Pfungstadt (PFA 3.2) und Gernsheim bis Einhausen (PFA 4) in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Darüber hinaus koordiniert die DB netz AG den Ausbau der BAB 67 im Auftrag der Autobahn GmbH. Hierzu sind geotechnische Gutachter- und Beratungsleistungen für die Objektplanungen sowie optionale Leistungen für die Vergabe der Bauleistung und die Bauausführungsphase erforderlich.
Einordnung
- CPV-Codes
- 71300000
- NUTS-Codes
- DE712
- Erfüllungsort
- Hessen · DE712 · DE
- Hessen · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Los 3
- Beschreibung
Los 3: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Gernsheim bis Einhausen BAB PFA 4: Ausbau der BAB67 von Gernsheim bis Einhausen NBS PFA 4: NBS Frankfurt–Mannheim im Abschnitt Gernsheim – Einhausen
- CPV-Codes
- 71300000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/15f46c07-c1e8-4de1-8698-9a6b0b9a6000Bekanntmachung · application/xml · de
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 15f46c07-c1e8-4de1-8698-9a6b0b9a6000.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.