Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-L nach Baurichtlinie
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-21T10:00:00+02:00
- Auftraggeber
Stadt Erbendorf
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-L nach Baurichtlinie
Einordnung
- CPV-Codes
- 34139100
- 34144213
- 35111000
- NUTS-Codes
- DE23A
- Erfüllungsort
- DE23A · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Fahrgestell TSF-L
- Beschreibung
Lieferung eines Fahrgestells TSF-L
- CPV-Codes
- 34139100
- NUTS-Codes
- DE23A
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Los 2 · LOT-0002
- Titel
Aufbau TSF-L
- Beschreibung
Lieferung eines Aufbaus TSF-L
- CPV-Codes
- 34144213
- NUTS-Codes
- DE23A
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Los 3 · LOT-0003
- Titel
feuerwehrtechnische Beladung
- Beschreibung
Lieferung feuerwehrtechnische Beladung
- CPV-Codes
- 35111000
- NUTS-Codes
- DE23A
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/0e20a535-0145-4234-b329-54ab3b1a924eBekanntmachung · application/xml · de
- https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0e20a535-0145-4234-b329-54ab3b1a924eVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 0e20a535-0145-4234-b329-54ab3b1a924e.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.