Ertüchtigung AEMP
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Ersatzbeschaffung von 2 + 1 Dampfsterilisatoren (9 StE) zur Wiederaufbereitung von Medizinprodukten. Integraler Bestandteil ist der Umbau im laufenden Produktionsprozess.
Einordnung
- CPV-Codes
- 33191100
- NUTS-Codes
- DEA15
- Erfüllungsort
- Mönchengladbach · DEA15 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Ertüchtigung AEMP
- Beschreibung
Vorgesehen ist die Ersatzbeschaffung von 2 + 1 Dampfsterilisatoren gem. DIN 285 mit einem Fassungsvermögen von 9 StE inkl. Montage und Inbetriebnahme im laufenden Produktionsprozess der AEMP unter Gewährleistung der erforderlichen hygienischen Produktionsbedingungen. Die Sterilisatoren werden sukzessive nacheinander in einem Zuge installiert. Baulich vorgegebene Bedingungen sind Grundlage der Beschaffung
- CPV-Codes
- 33191100
- NUTS-Codes
- DEA15
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/04ad5d83-24a6-410b-95dd-55c9586b3915Bekanntmachung · application/xml · de
- https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD0DGRN/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 04ad5d83-24a6-410b-95dd-55c9586b3915.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.